Conditions générales de vente
Angebot:
Ein Angebot der Firma Triumph-Zaunsysteme bezieht sich
auf Zaunsysteme, Toranlagen, Pforten, deren Zubehör und eventuelle
Montagerarbeiten. Im Angebot werden Details wie Bemusterung, Art des Verlaufs
(Bogen), Beschichtung, Höhe, Breite, Antriebe etc. beschrieben. Das Angebot
wird zum Auftrag, sobald der Kunde dieses unterschrieben der Firma
Triumph-Zaunsysteme zukommen lässt. Ist der Kunde in Berlin und Umgebung
wohnhaft, führt dies dann nach Absprache zu einem Aufmaß vor Ort. Ist der
Kunde nicht in unserem Montagebereich wohnhaft, muss er uns auf seine
Verantwortung die Maße zukommen lassen. Dem schließt sich unsererseits die
Erstellung einer Zeichnung mit nochmaliger genauer Auflistung des gewünschten
Produktumfanges und (gegebenenfalls) auszuführender Arbeiten an. Bei
Abweichungen zum eingangs erwähnten Angebot, wird dieses überarbeitet. Liegen
uns Vertrag und Zeichnung unterschrieben bei getätigter Anzahlung (siehe unten)
vor, führt dies zur Auslösung der Bestellung.
Bestellung:
Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller
(siehe Absatz Angebot). Nach der Bestätigung der Zaunaufteilung und Eingang der
Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk. Wird nur ein Schiebetor
bestellt, genügt anstelle einer Zeichnung ein Laufrichtungsvordruck. Bei
Bestellung von Zweiflügeltoren, Pforten, Pfosten sowie Klein- oder Ersatzteilen
wird keine Zeichnung erstellt. Die Zaunaufteilung soll dem Käufer als
Informationsmaterial über jeweilige Zaunanlage dienen. Es werden Höhe, Breite,
und optische Darstellung (Bogenverlauf) angegeben.
Mit der Bestellung einer Anlage bei
Triumph-Zaunsysteme erlaubt uns der Kunde die Registrierung in der
Firmenreferenzliste.
Zahlungsbedingungen:
Mit der Bestellung wird eine
Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag
für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Ohne Zahlungsnachweis
kann die Ware nicht entladen werden.
Bei Auswahl „Vorkasse- Ich zahle den gesamten
Betrag“ erhalten Sie ab einem Auftragswert von 1.301,00 Euro 1% Skonto. Die Gesamtsumme ist bis zum, in der Auftragsbestätigung,
aufgeführten Datum zu zahlen. Wir akzeptieren Vorkasse, und
Online-Überweisung. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation mit
eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von Triumph-Zaun aufzurechnen,
soweit diese nicht von Triumph-Zaun anerkannt wurden.
Lieferung / Annahmeverzug:
Die Lieferung erfolgt 8 bis max. 14 Wochen nach
Eingang der Anzahlung bzw. ab Bestätigung der letzten Werkszeichnung.
Für die Muster Home Inklusive, Home Exclusiv
und Sonderbestellungen kann die Lieferung sogar bis zu 14 Wochen dauern. Wird
die bestellte Ware- aus welchen Gründen auch immer- nicht abgenommen (Annahmeverzug), fallen ab
der fünfzehnten Kalenderwoche ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich
vereinbart) wöchentliche Lagergebühren in Höhe von 98,- € brutto an! Drei bis
vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die
voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert. Ein festgelegter Liefertermin
kann durch höhere Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben werden. Der Kunde
wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen
Lieferadresse des Kunden. Die gelieferten Waren werden mit Unterstützung des
LKW-Fahrers entladen und bis maximal 10 Meter auf das Grundstück der genannten
Lieferadresse verbracht. Der Lieferant und Triumph-Zaunsysteme übernehmen nach
der Entladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der Lieferung von
Privatschiebetoren hat der Auftraggeber Helfer in ausreichender Menge bereit zu
stellen, um den Entladevorgang zu unterstützen. Bei der Lieferung (sowie für den Zeitraum der Montage) von
Industrietoren muss ein Krandienst, Gabelstapler oder ähnliches Hebezeug inkl. Führer zur Verfügung gestellt werden. Der Liefertermin ist kein Montagetermin. Ein eventueller Montagetermin wird separat mit dem
Kunden vereinbart. Das Materiale ist sofort auf Vollzähligkeit und
offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material
unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich
vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb 24
Stunden, bei verdeckten Schäden, innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns
per Mail zu melden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
Montage:
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen
Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung. Bei der
Lieferung von Industrietoren muss ein Krandienst, Gabelstapler oder ähnliches
Hebezeug inkl. Führer über den Zeitraum der Montage zur Verfügung gestellt werden.
Bei Montagebeginn (1. Tag) werden den Technikern
Leitungspläne über Medien, wie Telekomkabel, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen etc.
zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde bzw. Auftraggeber diese nicht bereit,
übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für evtl. Beschädigungen von
Leitungen bzw. Rohren.
Die Demontage von Altanlagen und deren
Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten
etc. gehört nicht zum Leistungsumfang sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot
vereinbart wurde. Sind elektrische Antriebe, Sprechanlagen etc. im Angebot
vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der Zaunanlage bzw. zu den
Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten Firma verlegt. Die
Montage einer Zaun- oder Toranlage ist für normale Bodenverhältnisse, ohne
Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc. berechnet (Bodengruppen 2 bis 4
nach DIN 18 196). Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente,
Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden. Nach
eingehender Beratung mit dem Kunden und dem Montageteam wird ein neuer
Montagepreis festgesetzt. Zur Montageleistung gehören: Betonieren aller Pfosten
im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk. Aushub und Erstellung eines
Fundamentes für ein Schiebetor. Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie
deren Einstellung bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss. Es werden weder elektrische Fremdfabrikate angeschlossen (z.
Bsp. Antriebe) noch vom Kunden bereitgestellte Briefkästen montiert! Der
Anschluss der elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der
Zaunanlage und nicht im Hausinneren statt. Pflasterarbeiten jeglicher Art sind
kein Bestandteil der Montage.
Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die bei
der Montage entstehen. Hierzu zählen insbesondere: Beschädigungen von Leitungen
bzw. Rohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur Verfügung
gestellt hat, Beschädigungen, wie Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder
Undichtigkeit, auf und an bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken,
Sockeln, Bodenplatten und ähnlichem und Beschädigungen, die durch Ausgrabungen,
Bohrungen oder Installationen entstehen.
Fertigstellung und Übergabe:
In der Regel erfolgen mit dem zweiten Montagetermin
die Fertigstellung und damit die Übergabe der Zaunanlage mit gleichzeitiger
Bezahlung des Montagebetrages in bar oder per Überweisungsbeleg. Der
Auftraggeber ist verpflichtet bei dieser Übergabe anwesend zu sein, da die
Bedienung vom Montagemitarbeiter erklärt wird und eventuelle Beanstandungen
geltend gemacht werden können. Sollte der Auftraggeber diesen Termin nicht
wahrnehmen können muss ein individueller Termin vereinbart werden, welcher als
Zusatzleistung gilt. Der Auftraggeber hat ansonsten die Möglichkeit alle
wichtigen Informationen aus der Anleitung zu entnehmen. Bei berechtigten
Mängeln und Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand
(auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift
zurückzunehmen. Optische Mängel werden nach DIN Norm beurteilt, wonach alle
Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.
Betriebsferien:
Die Firma Triumph Zaunsysteme, hat in den Ferien des
jeweils laufenden Jahres Betriebsferien. Davon betroffen sind die Abteilungen
der Logistik (Lieferungen) und der Montage. Während der Betriebsferien kann es
zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie den Montagetermin kommen. Diese
sind wie Feiertage in der Berechnung der aufgeführten Lieferzeiten nicht zu
berücksichtigen und können sich um diese entsprechend verlängern. Der
Verkauf und Beratung steht weiterhin zur Verfügung.
Herstellergarantie:
Die Herstellergarantie auf alle elektrischen und mechanischen
Bauteile des Produktes und den Aufbau durch die Firma Triumph-Zaunsysteme
beträgt 2-5 Jahre(als Premium Garantie* (siehe DIN EN 13241-1.) Premium
Garantie muss schriftlich im Auftrag bestätigt sein.
Die Herstellergarantie auf Rostbeständigkeit der
Firma Wisniowski LTD auf feuerverzinkte Privat und Industriesysteme beträgt 2
Jahre, auf feuerverzinkte und pulverbeschichtete Privat-Systeme 10 Jahre. Auf
verzinkte und Polyester beschichtete Industrieschiebetore mit der
Typbezeichnung TR-130 und TR-200 5 Jahre und auf alle übrigen feuerverzinkte
und Polyester beschichteten Industrieanlagen (PI 95, Pforten. Drehflügeltore,
Gitterpaneele und Pfeiler) 10 Jahre. Für den sicheren Betrieb der elektrischen
Toranlagen ist der Betreiber verantwortlich! Um dies sicher zu stellen, sind in
regelmäßigen Abständen (mind.1 x jährlich) Prüfungen und Wartungen durch einen
Sachkundigen vorzunehmen. Werden vorgegebene Wartungsintervalle nicht
eingehalten, erlischt für den Betreiber jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Fachhändler oder Hersteller. Bei Beanstandungen oder evtl.
Qualitätszweifeln vom Auftraggeber kann auf dessen Kosten ein Sachverständiger
für Stahl, Schlosserei und Schmiedetechnik bestellt werden. Dieser überprüft
bei Bedarf die Qualitätsnormen und erlaubte Toleranzen. Die Firma Wisniowski
arbeitet mit den höchsten Qualitätsnormen und Siegeln des Qualitätszertifikates
ISO 9001. Triumph-Zaunsysteme versichert, dass die von uns vertriebenen
Toranlagen den europäischen Normen wie folgt gerecht werden:
Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen nach PN-EN ISO 13920 - BH
Längenmaße, Winkel, Form und Lage nach PN – EN 22768 – 1- c. Zinkschichten nach
PN – EN ISO 1461. Anstrich nach den „Technischen Forderungen für
Qualitätszeichen QUALICOAT für Farben Lacke und Pulverschichten” Alle Tore
entsprechen der neuen Produktnorm und sind nach DIN EN 13241-1
Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 hergestellt.
Bei Bestellungen von verschiedenen
Zaunanlagen von verschiedenen Herstellern, Mix Zaunanlagen von der Serie Modern
Zaun und AW Wisniowski -kann es zu Farblichen Abweichungen in RAL Beschichtung
kommen-keine 100 % Übereinstimmungen der Farben.
Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche
Meinung:
Triumph Zaun weist ausdrücklich darauf hin, dass wir
uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ, auf
öffentlichen Portalen verbieten. Unsachliche Werturteile und unwahre
Tatsachenbehauptungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Betroffenen verletzen. Dieses ist grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V.
m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des
Betroffenen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses
umfasst unter anderem den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823
Abs. 1 BGB geschützt. Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des
Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen
bestehen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch
ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2
BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt. Der Geschäftspartner akzeptiert die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne.
Sollte dieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt
und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.
Torproduktnorm DIN EN 13241-1
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der
Toranlage verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nach Nutzungshäufigkeit
und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine Prüfung und Wartung
durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst erlischt der Anspruch
auf die Gewährleistung.
Für jedes elektrisch betriebene Tor empfiehlt
die Firma Triumph-Zaunsysteme, ein Sicherheitspaket bestehend aus 5
Druckleisten und zwei Paar Lichtschranken. Bei Verzicht auf verschiedene
Sicherheitskomponenten, liegt die Verantwortung bei dem Besteller selbst. Bei
Toranlagen die meist aus Kostengründen nicht mit dem vollen Sicherheitspaket
ausgestattet sind, übernehmen die Kunden selbst die Verantwortung bei der
Inbetriebnahme (auch wenn die Firma Triumph-Zaunsysteme das Tor montiert hat).
Internet-Bestellung:
Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht
der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein sobald er nach Überprüfung seiner
Daten den Button „Kostenpflichtig bestellen“ betätigt. Eine Auftragsbestätigung
wird automatisch generiert und dem Kunden per email zugeschickt. Die Bestellung
erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe Absatz Angebot). Nach dem Eingang
der Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.
Änderung, Kündigung, Storno eines
Auftrages:
Änderungen laut Kundenwunsch, nach Auftragserteilung
(ausgenommen Änderung auf Grund eines Aufmaßes), werden mit einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € (inkl. MwSt.) berechnet und gesondert
in Rechnung gestellt.
Da es sich bei den Produkten von
Triumph-Zaunsysteme um keine Standardwaren handelt, gibt es kein Widerrufsrecht vom Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß,
Farbe, Laufrichtung und Ausstattung also auf „Kundenwunsch“ angefertigt und
passen folglich auch in kein anderes Grundstück! Bei Nichtabnahme der Ware wird
eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Warenwertes
festgelegt.
Bei Rückerstattungen, auf Grund von Überzahlung
oder Fehlüberweisung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € (inkl.
MwSt.) berechnet.
Streitbeilegung:
Triumph-Zaunsysteme ist weder bereit noch
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)
teilzunehmen.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur
Verfügung, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1
ZPO
Ist der Vertragspartner von
Triumph-Zaunsysteme Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist 15834 Rangsdorf
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.